Manifiest
Für einen Änderung des Rechtsschutzes der Fotografíe
Wir, die dieses Manifiest unterschreiben, fordern einen Änderung des Rechtsschutzes der Fotografie in Spanien.
In letzter Zeit wurden in Spanien eine Reihe von Urteilen gefällt, welche kategorisch den von professionellen oder nichtprofessionellen Fotografen gemachten Fotografien, insbesondere Naturaufnahmen, Rechtsschutz als urheberrechtlich geschütztes „originelles Werk“ absprechen und den Fotografien lediglich Rechtsschutz einer urheberrechtlich untergeordneten Kategorie als „simple Fotografie“ zubilligen. Hierdurch werden nicht nur die urheberrechtlichen Verwertungsrechte der Fotografen stark begrenzt, sondern ihnen wird auch jeglicher Urheberpersönlichkeitsrechtschutz negiert. Stützen tun sich diese Urteile auf das Argument, dass es keine „Kunst“ oder „Individualität“ geben könne, wenn man die Realität so abbildet, wie sie ist.
Im Gegensatz dazu schützt der Spanische Höchste Gerichtshof aber eine Bedienungsanleitung für ein Badewannenschutzglas als literarisches Werk; selbst der „Sommerhit“, mit Hilfe eines Computers „komponiert“, geniesst vollen Urheberrechtsschutz als „musikalisches Werk“. Während gleichzeitig, wie schon gesagt, aufgrund der persönlichen Einschätzung der spanischen Richter, den Fotografíen „das nötige Plus an Creativität“ fehlt, um als „Werk“ geschützt werden zu können.
Dabei nahm Spanien schon früh eine Pionierstellung im Rechtsschutz der Fotografie ein: das spanische Urheberrechtsgesetz von 1879 und seine Ausführungsverordnung schützten ausdrücklich die Fotografie als „originelles Werk“ und stellten sie damit im Schutz gleichberechtigt mit den „klassischen“ literarischen und künstlerischen Werken. Die Spaltung der urheberrechtlichen Bewertung von Fotografien in „fotografische Werke“ und „einfache Fotografien“ wurde erst 1987 eingeführt, als das heute noch gültige Urheberrechtsgesetz in Kraft trat. Spanien folgte insoweit, im Gegensatz zur Mehrheit der Europäischen Mitgliedsstaaten, dem Beispiel von Österreich und Deutschland. Die Absicht des Gesetzgebers war es, die Fotografíe so gut wie möglich gegen die neuen technologischen Erneuerungen zu schützen. Diese Intention hat sich aber aktuell in ihr Gegenteil verkehrt.
Die cleveren Rechtsanwälte derjenigen, welche ohne Lizenz massiv unsere Fotografien ausbeuten, haben den doppelten Rechtsschutz der Fotografíe in Spanien als Goldmine für ihre Mandanten entdeckt: seit Beginn des Jahres 2000 „rauben“ ihre Mandanten unsere Fotografien, manipulieren sie nach Lust und Laune und müssen, falls sie tatsächlich vor Gericht gestellt werden, nur den gleichen Tarif bezahlen, welche rechtstreue Verwerter von Fotografien zahlen, wenn sie vorher um Lizenz beim Rechtsinhaber oder Fotograf gebeten haben. Dies alles nur, weil Fotografíen von den Gerichten kategorisch der Rechtsschutz als „fotografisches Werk“ abgesprochen wird, und insoweit, neben anderen Nachteilen, automatisch eine Entschädigung für Urheberpersönlichkeitsrechtsverletzungen restlos entfällt.
Nach den letzten Urteilen einiger Landgerichte, welche den Verlagen oder Firmen, welche massiv und ohne Lizenz Fotografien ausgebeutet hatten, insoweit Recht gaben, als dass den Fotografien der “Werkcharakter“ abgesprochen wurde, da sie ja „nur die Realität kopieren“, sind wir gezwungen, nicht nur diese eindeutige Diskriminierung der Fotografie öffentlich anzuprangern, sondern für die Anerkenung der Fotografie als einzigartige creative Disziplin zu kämpfen.
In Konsequenz erklären und fordern wir:
· Alle Werke des geistigen Schaffens müssen vor dem Gesetz nicht nur den gleichen starken Rechtsschutz geniessen, sondern auch den gleichen Respekt, unabhänig von persönlichen oder subjetiven Bewertungen.
· Alle Künste, egal welche, bedürfen spezieller Techniken in jeder Disziplin und es liegt in der individuellen Benutzung dieser kreativen Mittel, wo die Originalität und die spezielle Kreativität jeder Disziplin verwurzelt sind.
· Jede Kreation ist Ausdruck freier Gedanken oder Wahl. In dem Moment, in wlchem der Fotograf das Tema, den Bildausschnitt, das Licht, den Auslösermoment, das Objektiv, die Sensibilität, das Format, die Kamara, etc., auswählt, interpretiert er in ganz persönlicher Weise die Realität, mit dem Resultat einer originalen und einmaligen Fotografie. Vor einem gleichen Objekt kreieren zwei Fotografen niemals identische Bilder. Deshalb ist jede Fotografíe nicht nur neu, -denn es gibt kein identisch gleiches Bild-, sondern sie ist auch Produkt ganz perönlich geistigen Schaffens.
· Wenn auf der Basis des geltenden Rechts, unsere Fotografien als „simple Fotografien“ (de-)classifiziert werden, verliert der Fotograf nicht nur wichtige Urheberpersönlichkeitsrechte (Recht auf Urheberbenennung, Schutz vor Manipulation, etc) sondern schon 25 Jahre nach der Enstehung fallen sie ins Gemeingut, weil die Schutzdauer abgelaufen ist. Auf diese Weise ist der Fotograf der einzige Creative, welcher seine Urheberrechte schon zu Lebzeiten und zugunsten Dritter verliert.
Unsere erklärten Ziele sind daher:
- Die energische Verurteilung jeglicher Form der Enteignung oder kulturellen Piraterie in Form von illegalen, sogar kriminellen, Aktivitäten welche die berufliche Zukunft der Fotografen in Spanien bedroht und die spanische Verfassung (art. 20.1.2.b CE) und die Erklärung der Menschenrechte (art. 27.2) verletzt, welche die Creativität schützt.
- Die Forderung an die zuständigen Autoritäten, den zweigleisigen Schutz oder das Zweiklassensystem im Rechtsschutz der Fotografie abzuschaffen, um die Fotografíe als Werk des geistigen Schaffens angemessen zu schützen.